Studenten Verträge

Unsere AGB

zum „Auftrag Sprach- und Datenkommunikation“  -LAN-

Besondere Vertragsbedingungen für den LAN-Anschluß von Studenten der Hochschule Schmalkalden in den Wohnheimen des Studentenwerkes.

  1. Begriffsdefinition

Hochschule Schmalkalden- nachfolgend als HOCHSCHULE Schmalkalden bezeichnet Semester – ist der nach der HOCHSCHULE Schmalkalden definierte Zeitraum einer Studieneinheit, die in der Regel 6 Monate beträgt.

Beginn des Wintersemesters ist dabei 01.10.20XX
der Beginn des Sommersemesters ist der 01.04.20XX

Bereitstellungspauschale- ist der zu entrichtende Betrag für die Bereitstellung eines LAN-Zugangs (einmalig)

Semesterpauschale- ist die für ein Semester anfallende Nutzungsgebühr
Studienende- ist das Beendigung des Studiums durch Exmatrikulation

  1. Gegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und die Nutzung eines Anschlusses am lokalen Datennetzwerk (LAN) in einem Wohnheim des Studentenwerkes mit Anbindung an das Datennetz der HOCHSCHULE Schmalkalden (im folgenden LAN-Anschluss) für an der HOCHSCHULE Schmalkalden eingeschriebene Studenten gemäß beiliegendem Auftrag durch die TELESYSTEMS THORWARTH (TST) GmbH nachfolgend als Provider bezeichnet.

Mit dem Abschluss dieses Vertrages erhält der Nutzer das persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht der Nutzung des lokalen Datennetzwerkes (LAN) im Wohnheim mit Anbindung an das Datennetz der Hochschule Schmalkalden gemäß den Bedingungen dieses Vertrages.

Es beinhaltet keinerlei Rechte auf Vermietung, Untervermietung, Überlassung an Dritte oder kommerzielle Nutzung.

Die Bereitstellung des Datenanschlusses erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragseingang beim Provider.

  1. Technische Bedingungen

2.1. Physikalische Schicht und Medienzugriff

Durch den Provider erfolgt die Bereitstellung eines Ethernet – Datenanschlusses, 100BaseTX bzw. 10BaseT.

Die physikalische Schnittstelle ist RJ45 geschirmt (100 Ohm S-UTP).

Die Übertragungsgeschwindigkeit im LAN beträgt 100 MBit/s oder 10 MBit/s, wobei sowohl der Halbduplex-Modus als auch der Vollduplex-Modus unterstützt wird. Es wird das Autosensing-Verfahren eingesetzt, d.h. die höchstmögliche Geschwindigkeit und der Duplex-Modus des Endgerätes wird automatisch bereitgestellt.

Die Übertragungsgeschwindigkeiten der Anbindungen der Wohnheime an das Datennetz der Hochschule Schmalkalden werden entsprechend den technischen und organisatorischen Möglichkeiten des Providers und der Hochschule gestaltet. Sie liegen in der Regel im Bereich von Megabit pro Sekunde.

Dabei ist zu beachten, daß die Bandbreite der Anbindung an die Hochschule Schmalkalden jeweils eine Summenbandbreite darstellt, welche sich alle aktiven Nutzer teilen müssen. Durch die statistische Art des Zugriffes (Ethernet-Protokoll) tritt jedoch keine lineare Reduzierung dieser Bandbreiten durch die Zahl der Nutzer auf.

2.2. Protokollschicht und Netzwerkadressen

Durch die Hochschule Schmalkalden erfolgt im LAN die Bereitstellung eines Adreßraumes von öffentlichen IP-Adressen.

Der Provider vergibt aus diesem Adreßraum für jeden Nutzer eine eindeutige IP-Adresse, welche dem Endgerät des Nutzers (PC) fest zugeordnet ist. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, diese IP-Adresse in der Konfiguration seines  Endgerätes (PCs) richtig einzustellen. Die Verwendung einer anderen IP-Adresse im LAN durch den Nutzer ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Netzwerk-Maske und die Gateway-Adresse, welche ebenfalls vom Provider für jeden Nutzer eindeutig festgelegt werden.

Störungen durch Endgeräte, welche nicht die vom Provider festgelegte IP-Adresse, Netzwerk-Maske und/oder Gateway-Adresse verwenden, gehen zu Lasten des jeweiligen Nutzers !

Bei Umzügen darf keinesfalls die bisherige IP-Adresse verwendet werden, nach Meldung des Umzuges werden die physikalischen und logischen Umschaltungen durch den Provider erledigt.

Durch den Provider wird im LAN kein DHCP – Dienst unterstützt (DHCP = Dynamic Host Configu­ration Protocol). Die Bereitstellung und/oder Nutzung von DHCP – Diensten durch den Nutzer ist nicht zulässig !

Durch die Hochschule Schmalkalden erfolgt im LAN die Bereitstellung einer öffentlichen Internet – Domäne.

Der Name dieser öffentlichen Internet – Domäne lautet: stuwe.Hochschule-schmalkalden.de

Durch die Hochschule Schmalkalden erfolgt im LAN weiterhin die Bereitstellung von  öffentlichen Host – Namen, welche den öffentlichen IP-Adressen fest zugeordnet sind.

Der Provider teilt jedem Nutzer seinen eindeutigen Host – Namen mit, welcher dem Endgerät des Nutzers (PC) fest zugeordnet ist. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, diesen Host – Namen und den Domänen – Namen in der Konfiguration seines  Endgerätes (PCs) richtig einzustellen.

Störungen durch Endgeräte, welche nicht die vom Provider festgelegten Host – Namen und/oder Domänen – Namen verwenden, gehen zu Lasten des jeweiligen Nutzers !

Durch die Hochschule Schmalkalden erfolgt die Bereitstellung eines DNS – Dienstes (DNS = Domain-Name-Server), welcher auch im LAN des Wohnheimes nutzbar ist. Die IP-Adresse dieses DNS – Servers lautet: 212.201.66.50.

Der Nutzer muß die IP-Adresse dieses DNS – Servers in der Konfiguration seines Endgerätes (PCs) einstellen, um den DNS – Dienst der HOCHSCHULE Schmalkalden zu nutzen.

  1. Externe Anbindung und Internet-Zugang

3.1. Externe Anbindung

Das lokale Datennetzwerk im Wohnheim besitzt eine externe Anbindung an das Datennetz der Hochschule Schmalkalden. Für dessen Nutzung gilt die „Betriebs- und Nutzerordnung der Hochschule Schmalkalden für das Datenkommunikationsnetz HOCHSCHULES-LAN” (Netzordnung). Der Provider schließt mit dem Nutzer nur dann einen Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung eines Anschlusses am lokalen Datennetzwerk (LAN) im Wohnheim ab, wenn der Nutzer ausdrücklich bestätigt, daß er sich zur Einhaltung dieser Netzordnung mit seiner elektronischen Zustimmung (AGB) verpflichtet hat.

Sollte sich herausstellen, daß diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist der Provider zur sofortigen Sperrung des bereitgestellten Anschlusses berechtigt. Erfolgt auch dann keine schriftliche Verpflichtung des Nutzers zur Einhaltung der Netzordnung der HOCHSCHULE Schmalkalden, so endet das Vertragsverhältnis zum nächsten möglichen Termin.

In diesem Falle erfolgt keine Rückerstattung von Grundgebühren.

3.2. Internet-Zugang

Da das Datennetz der Hochschule Schmalkalden an das Gigabit – Wissenschaftsnetz der deutschen Universitäten und Hochschulen G-WIN angeschlossen ist, steht hierüber auch ein Internet-Zugang zur Verfügung.

Es wird an dieser Stelle jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dieser Zugang nicht von einem kommerziellen Internet-Provider aus erfolgt, und daher bestimmten Beschränkungen unterliegt. So dürfen z.B. keine Dienste im Internet angeboten werden.

Die genauen Nutzungsbedingungen und -beschränkungen, welche aus der Art des Internet-Zuganges über das G‑WIN resultieren, liegen im Informations- und Kommunikations-Zentrum der Hochschule Schmalkalden vor und können dort bei Bedarf eingesehen werden.

Das lokale Datennetzwerk (LAN) im Wohnheim ist direkt mit dem öffentlichen IP-Netz der Hochschule Schmalkalden, und somit über das G-WIN auch direkt mit dem Internet verbunden.

Dazwischen gibt es keinerlei Firewall – Funktionen. Für den Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff auf sein Endgerät (PC) und die darauf befindlichen Daten und Informationen muß jeder Nutzer selbst Sorge tragen.

  1. Wartung, Störungsdienst

4.1. Wartung

Durch den Provider erfolgt die Wartung des lokalen Datennetzwerkes und seiner Anbindung an das Datennetz der Hochschule Schmalkalden, einschließlich aller bereitgestellten Schichten und Dienste.

(Siehe Abschnitt 2. “Technische Bedingungen”.)

Regelmäßige Wartungsarbeiten werden jeweils dienstags in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr durchgeführt. In diesen Zeiträumen kann es daher zu Störungen und Ausfällen im Netzbetrieb kommen.

Außerplanmäßige Wartungsarbeiten werden in der Regel kurzfristig durch örtlichen Aushang bekanntgegeben.

4.2. Störungen

Im Falle ­­einer Störung muß der Nutzer dem Provider einen Auftrag zur Störungsbeseitigung erteilen. Dabei sollte eine möglichst genaue Art der Fehlerbeschreibung erfolgen.

 Störungen sind unter Ruf-Nr. 03683 / 7906-10  (Mo. – Fr. von 7.30 bis 16.00 Uhr) zu melden.

Innerhalb des der Störungsmeldung folgenden Werktages bringt der Provider einen Systemtechniker zum Einsatz, welcher den Fehler lokalisiert und ggf. beseitigt.

Liegt die Fehlerursache nicht im Bereich des Providers, so werden dem Nutzer die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt. (Systemtechniker, Meßtechnik, Fahrzeug, etc.)

Wird ein fehlerhaftes Endgerät eines Nutzers als Störungsursache ermittelt, so werden diesem Nutzer die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt. Weiterhin wird dieser Nutzer vom Datennetz getrennt, bis das betreffende Endgerät den LAN- Betrieb nicht mehr stört.

Liegt die Fehlerursache im Bereich des Providers, so erfolgt die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft innerhalb des der Störungsmeldung folgenden Werktages. In diesem Falle trägt der Provider die Kosten des Einsatzes.

  1. Nutzungsbeschränkungen, Haftung, Datenschutz

Der Nutzer darf den vom Provider bereitgestellten Datenanschluß ausschließlich nur für den Anschluß eines eigenen Endgerätes im lokalen Datennetzwerk (LAN) nutzen.

Die direkte oder indirekte Vermietung, Untervermietung oder Überlassung dieses Datenanschlusses an Dritte ist ausdrücklich verboten. Dabei ist es gleichgültig, ob hierfür technische Mittel eingesetzt werden, oder nicht.

Ebenfalls ausdrücklich verboten ist die Nutzung dieses Datenanschlusses, um einen räumlich externen Zugang zum lokalen Datennetzwerk im Wohnheim zu schaffen. Dabei ist es gleichgültig, ob dieser Zugang für einen Nutzer oder für Dritte erfolgt.

Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, mit Endgeräten, welche am lokalen Datennetzwerk angeschlossen sind, externe Datenverbindungen unter Umgehung der Einrichtungen des Providers aufzubauen.

Hierzu zählen z.B. Modem -, ISDN- DSL- und WLAN- Verbindungen. Möchte der Nutzer eine solche Datenverbindung aufbauen, so ist er verpflichtet, die Verbindung des betreffenden Endgerätes vorher von lokalen Datennetz physikalisch zu trennen. Erst nach vollständigem, d.h. ebenfalls physikalischem Abbau der externen Datenverbindung kann der Nutzer das Endgerät wieder an das lokale Datennetz physikalisch anschließen.

Der Provider behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrages durch den Nutzer zu kontrollieren.

Der Nutzer hat den Beauftragten des Providers zu diesem Zwecke zu verkehrsüblichen Zeiten Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren.

Werden durch den Beauftragten des Providers Verstöße des Nutzers gegen die Bedingungen dieses Vertrages festgestellt, kann er die unverzügliche Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes durch den Nutzer verlangen. Erfolgt dies nicht oder nicht unverzüglich oder ist der Nutzer nicht erreichbar, so wird dieser Nutzer vom Datennetz getrennt, bis der vertragsgemäße Zustand wieder hergestellt ist. Aufwendungen hierzu gehen zu Lasten des Nutzers.

Werden durch fehlerhafte Geräte des Nutzers Schäden an den Geräten des Providers verursacht, so trägt der Nutzer die Kosten für Ersatz oder Instandsetzung der Hardware.

Werden Schäden durch Dritte bzw. höhere Gewalt (z.B. Gewitter) verursacht, tragen die jeweils Geschädigten ihre Kosten selbst.

Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schäden aus Datenverlust, Ersatzansprüche wegen Ausfallzeiten des lokalen Datennetzwerkes oder Ersatzansprüche wegen Ausfallzeiten des Internet-Zuganges oder des Fachhochschul-Zuganges werden ausgeschlossen.

Der Provider haftet in keiner Weise für den Inhalt der übertragenen Daten, unabhängig von deren Herkunft und Bestimmung.

Der Provider haftet in keiner Weise für den Schutz von Daten, welche sich auf den Endgeräten der Nutzer befinden. Für den Schutz seiner evtl. vertraulichen Daten ist jeder Nutzer selbst verantwortlich.

Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Verwaltung des Zugangs zum Datennetz der Hochschule Schmalkalden werden durch den Provider folgende Angaben des Nutzers an das Informations- und Kommunikations-Zentrum der Hochschule Schmalkalden weitergegeben: Name, Vorname, e-Mail Adresse, IP-Adresse, Host-Name, Wohnheim, Gebäude, Zimmer-Nummer, Anschlußdosen-Nummer.

  1. Nutzungsgebühren

 

Produkt / Kosten

Leistung

LAN-Anschluß 10/100 Base T/TX

Grundgebühr pro Monat

10,80 Euro/inkl. MwSt.

Die Grundgebühr beinhaltet einen Anteil für die Aufwendungen der Hochschule Schmalkalden, welche durch den Betrieb und die Anbindung der lokalen Datennetzwerke in den Wohnheimen des Studentenwerkes entstehen. Kostenpflichtige Entstörungen werden gem. aktueller Listenpreise der TST GmbH berechnet.

7. Neue Nutzer / Rechnungslegung

Neue Nutzer können nur noch online über PayPal, Banküberweisung oder Kreditkarte den Abschluss eines Vertrages tätigen. Die Bezahlung erfolgt über die jeweiligen Plattformen. Bei Geldeingang, wird dem Nutzer die Rechnung per Mail zugestellt.

  1. Laufzeit / Kündigung / Umzug

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Semester; in der Regel 6 Monate und endet automatisch. Bei jedem nachfolgenden Semester muss ein neuer Vertrag online abgeschlossen werden.

Außerordentliche Kündigung ist jeweils zum Monatsende möglich, wobei ebenfalls eine Frist von 10 Werktagen einzuhalten ist. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel nur bei Beendigung des Mietvertrages der Wohnung im Wohnheim des Studentenwerkes möglich.

Eine anteilige Rückerstattung von Grundgebühren bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht.

8.1 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz oder außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
8.2 Dienstleistungen, wenn der Nutzer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens
des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
8.3 Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. vorkonfigurierte Router)

Umzug in ein anderes Wohnheim oder Zimmer des Studentenwerkes

Ist ein Umzug innerhalb des Studentenwerkes geplant sind folgende Informationen notwendig:                                                            z.B.

neue Anschrift Wohnheim:                                      Blechhammer, Haus 2

neue Zimmer-Nr.                                                        Zimmer-Nr. 208.1

Mieternummer:                                                             212XXXX

Achtung!
Bei Zimmerwechsel muss die neue IP Konfiguration des jeweils bezogenen Zimmers verwendet werden!